Kinderrechte

Das Grundgesetz regelt die Rechte von Eltern. Diese gelten als „natür­liche“ Rechte, die sich quasi von selbst verste­hen. Die Rechte der Kinder regelt es leider (noch) nicht. Das geschieht an anderer Stelle – im Sozial­gesetz­buch. Und das wohl wichtigste Recht von Kindern, wie es hier fixiert ist: Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förder­ung seiner Entwick­lung und auf eine Erziehung zu einer eigen­verant­wortlichen und gemein­schafts­fähigen Persön­lichkeit.

Besser kann man es nicht sagen. Genau dafür arbeitet die KEW. Deshalb sind wir da. Für den Gestaltungs­spiel­raum, der sich dabei ergibt, orien­tieren wir uns an weiteren Kinder­rechten analog zur UN-Kinder­rechts­konvention von 1989. Sie bestimmen nicht nur das „Was“ unserer gemein­samen Arbeit mit Kindern und Jugend­lichen, sondern auch das „Wie“. Die wichtig­sten haben wir hier zusammen­gefasst:

  • Das Recht auf eine Erziehung ohne Gewalt
  • Das Recht auf Lernen, Bildung und Entwicklung
  • Das Recht, zu einer Gemein­schaft dazu­zugehören
  • Das Recht, beteiligt zu werden und mitzu­bestimmen
  • Das Recht, mit der eigenen Familie in Kontakt zu sein
  • Das Recht auf Unter­stützung bei mög­lichen Problemen
  • Das Recht, mit Respekt und Zunei­gung behandelt zu werden
  • Das Recht auf gute Versorgung, Verpfle­gung und ein Taschengeld
  • Das Recht auf ein eigenes Zimmer, in das man sich zurück­ziehen kann
  • Das Recht, in der Gemeinschaft weitere Rechte zu ent­wickeln und festzulegen

Portrait Anja Koch

Ansprechperson

Anja Koch

Vertrauensperson für die Kinder der KEW

ansprechbar@kew-ggmbh.de