Auch dann sind wir als Ansprechpartner da, denn wir sorgen dann für diese Kinder. Für uns und das Jugendamt ist es aber das vorrangige Ziel, Eltern und Kinder so schnell wie möglich wieder zusammenzuführen.
In jedem Fall muss das Jugendamt gute Gründe haben, um diesen Schritt zu gehen, da es die Rechte der Eltern respektieren muss. Oft ist auch die Zustimmung des Familiengerichts erforderlich – dann zum Beispiel, wenn Eltern nicht mit der Einschätzung des Jugendamts übereinstimmen.
Sobald das Jugendamt aktiv wird, haben die Eltern vor allem das Recht, umgehend über alle weiteren Schritte informiert zu werden. Sie sollten in alle Überlegungen bezüglich ihrer Kinder einbezogen werden. Das Jugendamt tauscht sich mit Eltern und mit Fachleuten darüber aus, was das Beste für das Kind ist und wie der Familie insgesamt geholfen werden kann. Und diese Gespräche müssen unter Beteiligung der Eltern geführt werden. Sie haben das Recht dazu und können mit darüber entscheiden, welche Unterstützungsleistungen umgesetzt werden sollten und von wem.
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PDF Erziehungshilfen & Elternrechte