Das Grundgesetz regelt die Rechte von Eltern. Diese gelten als „natürliche“ Rechte, die sich quasi von selbst verstehen. Die Rechte der Kinder regelt es leider (noch) nicht. Das geschieht an anderer Stelle – im Sozialgesetzbuch. Und das wohl wichtigste Recht von Kindern, wie es hier fixiert ist: Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf eine Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
Besser kann man es nicht sagen. Genau dafür arbeitet die KEW. Deshalb sind wir da. Für den Gestaltungsspielraum, der sich dabei ergibt, orientieren wir uns an weiteren Kinderrechten analog zur UN-Kinderrechtskonvention von 1989. Sie bestimmen nicht nur das „Was“ unserer gemeinsamen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, sondern auch das „Wie“. Die wichtigsten haben wir hier zusammengefasst:
- Das Recht auf eine Erziehung ohne Gewalt
- Das Recht auf Lernen, Bildung und Entwicklung
- Das Recht, zu einer Gemeinschaft dazuzugehören
- Das Recht, beteiligt zu werden und mitzubestimmen
- Das Recht, mit der eigenen Familie in Kontakt zu sein
- Das Recht auf Unterstützung bei möglichen Problemen
- Das Recht, mit Respekt und Zuneigung behandelt zu werden
- Das Recht auf gute Versorgung, Verpflegung und ein Taschengeld
- Das Recht auf ein eigenes Zimmer, in das man sich zurückziehen kann
- Das Recht, in der Gemeinschaft weitere Rechte zu entwickeln und festzulegen