Kinderschutz

Anja Koch

Der Schutz von Kin­dern und Jugend­lichen vor Gefah­ren und Gewalt hat in Deutsch­land einen sehr hohen Stellen­wert. So will es das Gesetz. Kinder, so heißt es an promi­nenter Stelle unmiss­verständlich, haben ein Recht auf gewalt­freie Erziehung. Körper­liche Bestra­fungen, seelische Verletz­ungen und andere entwür­digende Maß­nahmen sind unzulässig. Und das heißt praktisch: man hat sie davor mit allen Mitteln zu beschützen.  

Die KEW soll ein Ort sein, an dem Kinder sich beschützt und sicher fühlen können. 

Um dies zu gewähr­leisten und jede Form von Grenz­verletzung aus­schlie­ßen zu können, haben wir auf der Basis von Risiko­analysen verläss­liche Anweisun­gen, Regeln und Verfahren einge­führt, an den wir uns orien­tieren. Sie betreffen Verhaltens-, Informa­tions- und weitere Pflichten von Mitarbeiter­innen und Mitarbei­tern – etwa im Hinblick auf den Umgang mit Verdachts­fällen. Eigens erarbei­tete Leit­fäden erleich­tern die Einschät­zung von Gefähr­dungs- und Risiko­potenzialen. In allen unseren Wohn­gruppen ist mindestens eine Kinder­schutz-Fachkraft vorhanden.

Weitere Informationen zu unserem Schutz­konzept gibt es hier: Kinderschutzkonzept (PDF)

Darüber hinaus gibt es bei der KEW eine eigene, unab­hängige Ombuds­stelle. Alle Kinder und Jugend­lichen haben die Möglich­keit und das Recht, sich im Falle von even­tuellen Konflikten oder anderen Problem­lagen an sie zu wenden. Gleiches gilt für ihre Eltern. Die Ombuds­stelle hat die Aufgabe, für ihre Inter­essen Partei zu ergreifen – und das heißt explizit: aus­schließlich für ihre Interessen.

So ist die Ombudsstelle der KEW zu erreichen:  

Anja Koch 
ansprechbar@kew-ggmbh.de