So ist die Ombudsstelle der KEW zu erreichen:
Anja Koch
ansprechbar@kew-ggmbh.de
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gefahren und Gewalt hat in Deutschland einen sehr hohen Stellenwert. So will es das Gesetz. Kinder, so heißt es an prominenter Stelle unmissverständlich, haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig. Und das heißt praktisch: man hat sie davor mit allen Mitteln zu beschützen.
Um dies zu gewährleisten und jede Form von Grenzverletzung ausschließen zu können, haben wir auf der Basis von Risikoanalysen verlässliche Anweisungen, Regeln und Verfahren eingeführt, an den wir uns orientieren. Sie betreffen Verhaltens-, Informations- und weitere Pflichten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern – etwa im Hinblick auf den Umgang mit Verdachtsfällen. Eigens erarbeitete Leitfäden erleichtern die Einschätzung von Gefährdungs- und Risikopotenzialen. In allen unseren Wohngruppen ist mindestens eine Kinderschutz-Fachkraft vorhanden.
Weitere Informationen zu unserem Schutzkonzept gibt es hier: Kinderschutzkonzept (PDF)
Darüber hinaus gibt es bei der KEW eine eigene, unabhängige Ombudsstelle. Alle Kinder und Jugendlichen haben die Möglichkeit und das Recht, sich im Falle von eventuellen Konflikten oder anderen Problemlagen an sie zu wenden. Gleiches gilt für ihre Eltern. Die Ombudsstelle hat die Aufgabe, für ihre Interessen Partei zu ergreifen – und das heißt explizit: ausschließlich für ihre Interessen.
So ist die Ombudsstelle der KEW zu erreichen:
Anja Koch
ansprechbar@kew-ggmbh.de